Grundsätzlich ja
http://www.heise.de/resale/artikel/EuGH-Gebrauchte-Softwarelizenzen-duerfen-weiterverkauft-werden-1631066.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Gebraucht-Software
aber
Urteil des BGH vom 6. Oktober 2011[Bearbeiten]
Der Bundesgerichtshof entschied am 6. Oktober 2011 (Az. I ZR 6/10 – Echtheitszertifikat), dass der Vertrieb von Sicherungs-CDs mit Echtheitszertifikate, die von den Computern abgelöst worden waren, eine Markenrechtsverletzung darstellt, weil es dem Verbraucher
die falsche Aussage vermittelt das die Software mit der Zustimmung des Markeninhabers in Verkehr gebracht wurde und dieser für die Echtheit einsteht. Laut dem Urteil steht der Erschöpfungsgrundsatz dem nicht entgegen