Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Kennwortchronik, welche man per Gruppenrichtlinie oder PSO erzwingen kann.
In der Beschreibung von MS steht, dass es die angegebene Anzahl von eindeutigen Kennwörtern geben muss, bevor man ein bereits vergebenes Kennwort wiederverwenden kann.
Was heißt hier eindeutig?
Password1 und Password2 ist rein logisch betrachtet natürlich eindeutig, wird allerdings nicht akzeptiert. Heißt das, wenn ich Password1 verwendet habe, darf bei nachfolgenden Kennwörtern das erste Zeichen kein P, das zweite Zeichen kein a,... sein? Oder
ginge etwas wie Password1, danach wortPass1 etc?
Wo finde ich dazu eine Erklärung? Ich habe Anwender, denen ich dies erklären muss, finde aber selbst keine Aussage dazu, inwieweit sich die Kennwörter unterscheiden müssen...
Danke für Eure Hilfe,
Joerg