none
Parallelbetrieb während Hardwaremigration RRS feed

  • Frage

  • Hallo,

    mein Kunde betreibt einen Server 2012 R2 und muss nun die Hardware tauschen. Dazu möchte er das Betriebsystem während der Migration (ca. 2 Monate) auf alter (dort existiert eine Lizenz) und neuer Hardware (dorthin soll die Lizenz übersiedeln) parallel betreiben. Ist dies ohne Probleme möglich ?

    Danke,

    Andreas

    Donnerstag, 7. Dezember 2017 11:19

Antworten

  • Nein, ich kann dieselbe Lizenz nicht auf 2 Geräten betreiben.
    Je nach gekaufter Lizenz ist diese sowieso an das Gerät gebunden und kann nicht umziehen.
    Für das neue Gerät ist dann eben eine neue Lizenz erforderlich.
    Dies betrifft leider nicht nur die Server- sondern auch alle Unterlizenzen (User-, Office, ...).

    Ganz so einfach macht es uns Microsoft leider nicht.

    Ggf. kann man halt die Karenzzeiten (i.d.R. 30Tage) ausnutzen und muss dann bei Microsoft den Umzug melden.
    Ob die das aber akzeptieren ist vom Lizenztyp abhängig.

    Donnerstag, 7. Dezember 2017 12:25
  • Moin,

    definiere "Probleme" ;-)

    Du kannst eine Lizenz gar nicht "mehrfach nutzen", denn eine Lizenz ist das Nutzungsrecht für Windows Server auf einem Stück Blech. Die mehrfache Eingabe ein und desselben Aktivierungsschlüssels wird keine technischen Probleme verursachen, das neue Blech ist dadurch aber noch lange nicht lizenziert.

    Die meisten Lizenztypen (in Deutschland zählt hierzu sogar OEM, dank einem Gerichtsurteil) können ohne Karenzzeit auf ein anderes Blech übertragen werden, wenn das ursprüngliche Blech komplett außer Betrieb gesetzt wird. Allerdings bedeutet "wenn" hier sowohl "im Fall, dass" als auch "sobald", so dass Du für die zwei Monate ein Problem hast. Mit einer Eval-Lizenz kannst Du nur arbeiten, wenn die fragliche Maschine kein Domain Controller ist.

    Dein Kunde hat also drei Optionen:

    1. Er nimmt einen kleinen 3-stelligen Betrag zusätzlich in die Hand (z. B. 239€) und kauft für die neue Maschine eine Lizenz.

    2. Er nimmt in Kauf, dass er zwei Monate lang den Lizenzvertrag verletzt. Das würde ich mir aber als Dienstleister schriftlich von ihm bestätigen lassen. Nach Abschluss der Migration ist er ja wieder sauber.

    3. Er wählt einen Migrationsweg, der keine Parallelnutzung beider Bleche beinhaltet. Denkbar wäre z.B. die bestehende Maschine als VM abzuziehen und sie dann für die Dauer der Migration auf dem neuen Blech mit zu betreiben. 


    Evgenij Smirnov

    I work @ msg services ag, Berlin -> http://www.msg-services.de
    I blog (in German) @ http://it-pro-berlin.de
    my stuff in PSGallery --> https://www.powershellgallery.com/profiles/it-pro-berlin.de/
    Exchange User Group, Berlin -> http://exusg.de
    Windows Server User Group, Berlin -> http://www.winsvr-berlin.de
    Mark Minasi Technical Forum, reloaded -> http://newforum.minasi.com

    Donnerstag, 7. Dezember 2017 20:07

Alle Antworten

  • Nein, ich kann dieselbe Lizenz nicht auf 2 Geräten betreiben.
    Je nach gekaufter Lizenz ist diese sowieso an das Gerät gebunden und kann nicht umziehen.
    Für das neue Gerät ist dann eben eine neue Lizenz erforderlich.
    Dies betrifft leider nicht nur die Server- sondern auch alle Unterlizenzen (User-, Office, ...).

    Ganz so einfach macht es uns Microsoft leider nicht.

    Ggf. kann man halt die Karenzzeiten (i.d.R. 30Tage) ausnutzen und muss dann bei Microsoft den Umzug melden.
    Ob die das aber akzeptieren ist vom Lizenztyp abhängig.

    Donnerstag, 7. Dezember 2017 12:25
  • Moin,

    definiere "Probleme" ;-)

    Du kannst eine Lizenz gar nicht "mehrfach nutzen", denn eine Lizenz ist das Nutzungsrecht für Windows Server auf einem Stück Blech. Die mehrfache Eingabe ein und desselben Aktivierungsschlüssels wird keine technischen Probleme verursachen, das neue Blech ist dadurch aber noch lange nicht lizenziert.

    Die meisten Lizenztypen (in Deutschland zählt hierzu sogar OEM, dank einem Gerichtsurteil) können ohne Karenzzeit auf ein anderes Blech übertragen werden, wenn das ursprüngliche Blech komplett außer Betrieb gesetzt wird. Allerdings bedeutet "wenn" hier sowohl "im Fall, dass" als auch "sobald", so dass Du für die zwei Monate ein Problem hast. Mit einer Eval-Lizenz kannst Du nur arbeiten, wenn die fragliche Maschine kein Domain Controller ist.

    Dein Kunde hat also drei Optionen:

    1. Er nimmt einen kleinen 3-stelligen Betrag zusätzlich in die Hand (z. B. 239€) und kauft für die neue Maschine eine Lizenz.

    2. Er nimmt in Kauf, dass er zwei Monate lang den Lizenzvertrag verletzt. Das würde ich mir aber als Dienstleister schriftlich von ihm bestätigen lassen. Nach Abschluss der Migration ist er ja wieder sauber.

    3. Er wählt einen Migrationsweg, der keine Parallelnutzung beider Bleche beinhaltet. Denkbar wäre z.B. die bestehende Maschine als VM abzuziehen und sie dann für die Dauer der Migration auf dem neuen Blech mit zu betreiben. 


    Evgenij Smirnov

    I work @ msg services ag, Berlin -> http://www.msg-services.de
    I blog (in German) @ http://it-pro-berlin.de
    my stuff in PSGallery --> https://www.powershellgallery.com/profiles/it-pro-berlin.de/
    Exchange User Group, Berlin -> http://exusg.de
    Windows Server User Group, Berlin -> http://www.winsvr-berlin.de
    Mark Minasi Technical Forum, reloaded -> http://newforum.minasi.com

    Donnerstag, 7. Dezember 2017 20:07
  • Hi,
     
    Am 07.12.2017 um 12:19 schrieb A-O-L:
    > [...] Dazu möchte er das Betriebsystem während der Migration (ca. 2
    > Monate) auf alter (dort existiert eine Lizenz) und neuer Hardware
    > (dorthin soll die Lizenz übersiedeln) parallel betreiben. Ist dies ohne
    > Probleme möglich ?
     
    Technisch ist das natürlich völlig stressfrei möglich.
     
    .. und hättest du nicht gefragt, dann hätte das nicht mal jemand
    mitbekommen, daß du das vorhast ...
     
    Tschö
    Mark
    --
    Mark Heitbrink - MVP Group Policy - Cloud and Datacenter Management
     
    Homepage:  http://www.gruppenrichtlinien.de - deutsch
     
    GET Privacy and DISABLE Telemetry on Windows 10 - gp-pack PaT
     
    Freitag, 8. Dezember 2017 00:04